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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Integrierter Produktrahmen (IPR)

Beim Integrierte Produktrahmen (IPR) handelt es sich um einen Produktrahmen zu §§ 10 Abs. 2 S. 5 und 11 Abs. 3 i.V.m. § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der den früheren Bund-Länder-Produktrahmen und den kommunalen IMK-Produktrahmen inhaltlich zusammenführt. Er ist verbindlich für die Kernhaushalte von Bund und Ländern, die Produkthaushalte führen. Für Haushalte mit einem titel- oder kontenbezogenen Dispositiv und ergänzender Produktsicht hat der Integrierte Produktrahmen empfehlenden Charakter.

Der Integrierte Produktrahmen ist untergliedert in drei Ebenen: Fachebene(n), Aufgabenebene(n) und Produktebene(n). Der Integrierte Produktrahmen ist auf der Produktebene im Plan und im Ist zu bedienen. Die Fachebenen und die Aufgabenebenen sind Aggregationsebenen.

Die zehn Fachebenen des Integrierten Produktrahmens sind:
- Fachebene 0 "Übergeordnete staatliche Aufgaben"
- Fachebene 1 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
- Fachebene 2 "Justiz"
- Fachebene 3 "Bildung, Wissenschaft und Kultur"
- Fachebene 4 "Raumordnung, Stadtentwicklung und Verkehr"
- Fachebene 5 "Soziale Sicherheit, Familie und Jugend"
- Fachebene 6 "Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung"
- Fachebene 7 "Umwelt und Natur"
- Fachebene 8 "Wirtschaft und Arbeit"
- Fachebene 9 "Finanzwirtschaft"



Weitere Informationen:
» Integrierter Produktrahmen (IPR)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger