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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Dispositiv

Als Dispositiv bezeichnet man im Haushaltsrecht die Gesamtheit der Vorgaben, mit denen die Verfügungsmöglichkeiten von Haushaltsmitteln bei einer bestimmten Haushaltsposition festgelegt werden. Das Dispositiv hat im Haushaltsvollzug für die Verwaltung bindenden Charakter.

Das Dispositiv eines Titels setzt sich in der Kameralistik zusammen aus:
- Titelnummer
- Funktionskennzahl
- Zweckbestimmung
- Soll-Ansatz für das Haushaltsjahr (Einnahmen bzw. Ausgaben)
- (eventuell) Haushaltsvermerke
- (eventuell) Verpflichtungsermächtigungen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger