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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung

Das Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung ist ein grundlegendes Besteuerungsprinzip, nach dem wirtschaftlich leistungsfähigere Wirtschaftssubjekte mehr Steuern zu zahlen haben als wirtschaftlich weniger leistungsfähige Wirtschaftssubjekte. Haben zwei Wirtschaftssubjekte eine gleich hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so sollten diese gemäß Leistungsfähigkeitsprinzip auch gleich viele Steuern zahlen. Die Steuerlast richtet sich folglich nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Leistungsfähigkeitsprinzip hat insofern den Charakter eines Grundsatzes zur Steuerlastverteilung.

Das Prinzip der Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung schlägt sich z.B. in der Einkommensteuer nieder, indem hier anfangs ein Grundfreibetrag gewährt wird und der (Grenz-)Steuersatz oberhalb des Grundfreibetrags mit zunehmender Bemessungsgrundlage bis zum Spitzensteuersatz ansteigt. Auf diese Weise zahlen leistungsfähige Steuerzahler mehr als weniger leistungsfähige Steuerzahler. Zugleich zahlen Steuerzahler mit gleich hoher Leistungsfähigkeit (d.h. hier: gleich hohe Bemessungsgrundlage) auch gleich viele Steuern.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger