Das Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung ist ein grundlegendes
Besteuerungsprinzip,
nach dem wirtschaftlich leistungsfähigere Wirtschaftssubjekte mehr
Steuern
zu zahlen haben als wirtschaftlich weniger leistungsfähige Wirtschaftssubjekte.
Haben zwei Wirtschaftssubjekte eine gleich hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so
sollten diese gemäß Leistungsfähigkeitsprinzip auch gleich viele Steuern zahlen. Die Steuerlast
richtet sich folglich nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Leistungsfähigkeitsprinzip
hat insofern den Charakter eines Grundsatzes zur Steuerlastverteilung.
Das Prinzip der Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung schlägt sich z.B. in der
Einkommensteuer nieder, indem hier anfangs ein
Grundfreibetrag gewährt wird und der
(Grenz-)Steuersatz oberhalb des Grundfreibetrags mit zunehmender
Bemessungsgrundlage bis zum Spitzensteuersatz
ansteigt. Auf diese Weise zahlen leistungsfähige Steuerzahler mehr als weniger leistungsfähige Steuerzahler. Zugleich zahlen
Steuerzahler mit gleich hoher Leistungsfähigkeit (d.h. hier: gleich hohe Bemessungsgrundlage) auch gleich viele Steuern.