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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mehrwertsteuer (MwSt)

Unter der Mehrwertsteuer (MwSt) versteht man eine alternative Bezeichnung für die Umsatzsteuer. Der Begriff der Mehrwertsteuer wird z.B. in amtlichen EU-Dokumenten und auch im allgemein Sprachgebrauch genutzt. Das deutsche Gesetz verwendet demgegenüber primär den Begriff der Umsatzsteuer (siehe z.B. Art. 106 Grundgesetz, Umsatzsteuergesetz).

Die Umsatzsteuer ist in Deutschland eine Gemeinschaftsteuer, deren Steuergegenstand der von einem Verkäufer getätigte Umsatz durch den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt darstellt. Unternehmen können ihre Umsatzsteuerlast mindern, indem sie Vorumsätze bzw. die hierbei gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und verrechnen.

Das Steueraufkommen der Umsatzsteuer steht Bund, Ländern und Gemeinden anteilig zu. 2013 entfielen insgesamt auf den Bund ca. 53,4%, auf die Länder ca. 44,6% und auf die Gemeinden ca. 2% des Aufkommens.

Siehe hierzu auch:
- Umsatzsteuer-Statistik
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"



Weitere Informationen:
» Umsatzsteuergesetz (UStG)
» Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger