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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Münzeinnahmen

Bei den Münzeinnahmen handelt es sich um eine im Bundeshaushalt veranschlagte Einnahmequelle des Bundes, die aus Münzprägungen der Deutschen Bundesbank herrühren. So schreibt die Deutsche Bundesbank dem Bund den aufgeprägten Nennwert der Münzen gut, wodurch der Bund Einnahmen generiert. Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr gezogenen Münzen abgesetzt. Die Münzeinnahmen werden zu den steuerähnlichen Abgaben gezählt.

Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem Münzumlauf entstehenden Kosten werden ebenfalls im Bundeshaushalt veranschlagt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Bundeshaushaltsrecht
- Bundeshaushalts-Uhr


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger