Die Rückbürgschaft ist eine Sonderform der
Bürgschaft. Bei einer Rückbürgschaft verbürgt sich der sog. Rückbürge gegenüber dem Bürgen in einem
Schuldverhältnis.
Beispiel:
Der Schuldner, das Unternehmen A, nimmt beim Kreditinstitut B (Gläubiger) einen
Kredit auf. Kreditinstitut C (Bürge) bürgt für den Schuldner A. Die Stadt D (Rückbürge) bürgt
ihrerseits für den Bürgen C. Die Stadt D ist damit eine Rückbürgschaft eingegangen.