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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldentilgung, außerordentliche

Der Begriff der außerordentlichen Schuldentilgung bezeichnet man die teilweise oder vollständige die Rückzahlung einer Kreditsumme, wobei die Tilgungsleistung über die vertraglich vereinbarte, ordentliche Tilgung hinaus geht.

Gegensatz: ordentliche Schuldentilgung.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger