Ein weiterer Ansatz zur Definition der expliziten Staatsschulden besteht darin, unter die expliziten Staatsschulden alle Verbindlichkeiten
zu fassen, die in der amtlichen Schuldenstatistik berichtet werden.
Unter die expliziten Staatsschulden fallen demnach v.a. die
Schulden beim öffentlichen Bereich und die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Ergänzend werden auch die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung statistisch abgebildet und
können hinzugerechnet werden.