Unter der Staatsverschuldung nach Maastricht-Vertrag (auch: konsolidierter Bruttoschuldenstand) versteht man den Stand der
Staatsverschuldung eines EU-Mitgliedsstaates, der für die Beurteilung des
EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen
Schulden am nominalen
Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (max. 60,0% des BIP) herangezogen wird.
Methodisch basiert die Berechnung der Staatsverschuldung nach Maastricht-Vertrag
auf dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Im Falle Deutschlands
bestimmt sich die Staatsverschuldung nach Maastricht-Vertrag aus den Daten der
Schuldenstatistik. Die Berechnung folgt untenstehendem Schema:
Ein wichtiger Hinweis betrifft die Abgrenzung der Staatsverschuldung nach Maastricht-Vertrag zum
Defizit/Überschuss nach Maastricht-Vertrag. So ist zu beachten, dass das Maastricht-Defizit einerseits und die Veränderung der Maastricht-Staatsverschuldung andererseits nicht identisch abgegrenzt sind. Folglich gibt es z.B. Vorgänge, die zwar den Stand der Staatsverschuldung nach Maastricht-Vertrag beeinflussen, das Defizit jedoch in seiner Höher nicht verändern. Zur konkreten Überleitungsrechnung vom Defizit zu den Veränderungen des Standes der Staatsverschuldung sei verwiesen auf:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung