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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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EU-Konvergenzkriterien

Die EU-Konvergenzkriterien (auch: Maastricht-Kriterien) sind vier Kriterien, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie den Euro als Währung einführen wollen.
  1. Schulden: Der Schuldenstand des EU-Mitglieds darf 60 % des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten; die Nettoneuverschuldung darf maximal 3,0 % des Bruttoinlandsproduktes erreichen.
  2. Zinssätze: Der Zinssatz für langfristige Staatsanleihen des EU-Mitglieds darf höchstens um 2,0 %-Punkte höher liegen, als der Durchschnittszinssatz der drei EU-Mitglieder mit der höchsten Preisstabilität.
  3. Wechselkurse: Das EU-Mitglied muss mindestens zwei Jahren am Europäischen Wechselkurssystem teilgenommen haben, ohne die Währung abzuwerten. Schwankungen im Vergleich zum Eurokurs sind nur in Rahmen einer bestimmten Bandbreite zulässig.
  4. Preise: Inflationsrate des EU-Mitglieds darf höchstens um 1,5 %-Punkte höher als die durchschnittliche Inflationsrate der drei EU-Mitglieder mit der niedrigsten Inflationsrate sein.
Das erstgenannte EU-Konvergenzkriterium hat die Funktion einer Schuldenbremse.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung Deutschlands nach Maastricht-Vertrag
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum