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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stabilitätsvorlage

Eine Stabilitätsvorlage ist eine von der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz gleichzeitig an Bundesrat und Bundestag zuzuleitende Vorlage, die darauf abzielt, aus konjunkturpolitischen Gründen Ausgaben aus einem speziellen Leertitel im Bundeshaushaltsplan zu tätigen. Für die Tätigung von Ausgaben aus dem betreffenden Leertitel ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn er nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat. Der Bundesrat hat die Möglichkeit der Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Der angesprochene Leertitel kann von der Bundesregierung in Anspruch genommen werden, sofern es notwendig wird, zur Abwendung einer Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit zusätzliche Ausgaben zu tätigen. Die Ausgaben aus dem Leertitel dürfen nur insoweit geleistet werden, wie Einnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage oder aus Krediten nach § 6 Abs. 3 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (sog. Konjunkturkredite) vorhanden sind.

Stabilitätsvorlagen sind abzugrenzen von den Haushaltsvorlagen und den Finanzvorlagen.

Siehe auch:
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger