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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Baden-Württemberg: Künftig Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik

Baden-Württemberg: Künftig Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik
30. April 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Auf Grundlage der IMK-Empfehlungen Ende des Jahres 2003 stellen immer mehr Kommunen ihre Haushaltswirtschaft auf das System der Doppik um. Sämtliche Landesgesetzgeber haben das in ihrer Zuständigkeit liegende Kommunalhaushaltsrecht dahingehend erneuert, dass den Kommunen zumindest die Chance eingeräumt wird, auf das neue Haushaltsrecht umzustellen.

In der Mehrzahl der Flächenländer wurden die Kommunen verpflichtet, auf die Doppik umzustellen. Einige wenige Länder haben hingegen sog. Optionsrechte eingeräumt. Im Rahmen dieser Optionsrechte haben die Kommunen dann entweder die Wahl zwischen den beiden am vollständigen Ressourcenverbrauch orientierten Systemen Doppik/erweiterte Kameralistik oder zwischen der Umstellung auf die Doppik und der Beibehaltung der alten Kameralistik. Letzteres Optionsrecht steht im Kern im Widerspruch zu den IMK-Empfehlungen, denn die alte Kameralistik orientiert sich nicht am gesamten Ressourcenverbrauch.

Einen Überblick über die etablierten Systeme sowie die ebenfalls zwischen den Ländern uneinheitlich festgelegten Umstellungsfristen liefert nachstehende Übersicht.

» Umstellungsfristen Doppik (Stand 03.05.2010)
    Hrsg.: KGSt

Ausführliche Informationen zum Stand der Haushaltsrechtsreformen finden Sie ebenfalls auf HaushaltsSteuerung.de:

» Stand der Haushaltsreformen in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Nach den bisherigen Regelungen ist für Baden-Württemberg die Einführung der kommunalen Doppik für den Bereich des Kernhaushaltes bis spätestens zum Jahr 2016 vorgesehen. Mit dieser Übergangfrist gehört das Land zu der Gruppe derjenigen, die recht lange Übergangszeiträume gewähren. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Reform-Kommunen.

» Haushaltsreform in Baden-Württemberg
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Die neue grün-rote Koalition in Baden-Württemberg hat nun jedoch in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Verpflichtung zur Einführung der Kommunaldoppik aufzugeben - hier heißt es auf Seite 61 wörtlich:

"Zahlreiche Kommunen stellt es vor erhebliche Probleme, ihre Buchführung mit beträchtlichem finanziellem und personellem Aufwand den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben entsprechend von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen. Wir werden ihnen ein Wahlrecht zwischen beiden Systemen einräumen."

» Koalitionsvertrag von Grünen/SPD in Baden-Württemberg: "Der Wechsel beginnt"
    Hrsg.: Bündnis 90/Die Grünen, SPD

Insgesamt wird abzuwarten sein, wie sich die Situation in Sachen Kommunaldoppik in Baden-Württemberg am Ende tatsächlich entwickelt.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger