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Steuerähnliche Einnahmen der Kommunen im Zeit- und Ländervergleich
Steuerähnliche Einnahmen der Kommunen im Zeit- und Ländervergleich
3. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Kommunen finanzieren ihre Aufgabenwahrnehmung aus verschiedenen Quellen. Besonders wichtige Einnahmequellen sind die Steuern (z.B.
Gewerbesteuer,
Grundsteuer B,
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und die Zuweisungen (z.B. aus dem
kommunalen Finanzausgleich). Daneben haben die Kommunen auch einzelne weniger voluminöse Finanzierungsquellen. Hierunter fallen z.B. die
steuerähnlichen Einnahmen.
Steuerähnliche Einnahmen haben den Charakter von Steuern, obgleich es sich nicht um Steuern im engeren Sinne handelt.
Daten zu den steuerähnlichen Einnahmen der Kommunen werden jährlich in der
Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes publiziert. Die jüngste Ausgabe ist am 2.5.2016 veröffentlicht worden
und deckt das Jahr 2015 ab. Die Statistik differenziert bei den steuerähnlichen Einnahmen zwischen folgenden Arten:
- Fremdenverkehrsabgabe
- Zweckgebundene Abgaben
- Abgaben von Spielbanken
- Sonstige steuerähnliche Einnahmen
In ihrer Summe generieren die Kommunen der 13 Flächenländer im Jahr 2015 steuerähnliche Einnahmen in Höhe von 282,1 Mio. Euro.
Das Gesamtvolumen der steuerähnlichen Einnahmen ist damit geringer als das Aufkommen der Grundsteuer A (392,6 Mio. Euro).
Bereits hieran wird deutlich, dass die steuerähnlichen Einnahmen für die Finanzierung der kommunalen Haushalte nur eine
untergeordnete Bedeutung haben.
Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen aus steuerähnlichen Einnahmen verzeichnet im Jahr 2015 die kommunale Familie Schleswig-Holsteins
(9,03 Euro je Einwohner). Den zweithöchsten Wert berichtet Bayern mit 7,09 Euro je Einwohner. Nordrhein-Westfalen (1,22 Euro
je Einwohner) und Sachsen (1,40 Euro je Einwohner) finden sich am anderen Ende des Rankings.
Aus der Fremdenverkehrsabgabe generieren die Kommunen in Baden-Württemberg mit 0,81 Euro je Einwohner die höchsten Einnahmen.
In insgesamt acht Flächenländern verzeichnet keine Kommune Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe. Das Gesamtaufkommen der
Fremdenverkehrsabgabe liegt im Jahr 2015 bei 11,6 Mio. Euro.
Die zweckgebundenen Abgaben stellen die hinsichtlich ihres Aufkommens wichtigste Form der steuerähnlichen Einnahmen dar. Ihr
Volumen beläuft sich im Jahr 2015 auf 235,3 Mio. Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus zweckgebundenen Abgaben sind in
Schleswig-Holstein (8,27 Euro je Einwohner) und Bayern (7,06 Euro je Einwohner) zu beobachten. Das Saarland (0,05 Euro je
Einwohner) und Hessen (0,38 Euro je Einwohner) verzeichnen demgegenüber die geringsten Werte.
Die Kommunen der Flächenländer haben im Jahr 2014 Einnahmen aus Abgaben von Spielbanken in Höhe von 21,6 Mio. Euro erwirtschaftet.
Abgaben von Spielbanken werden von den Kommunen nur in drei Flächenländern erhoben. Es handelt sich um das Saarland (2,10 Euro je
Einwohner), Hessen (1,64 Euro je Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (0,54 Euro je Einwohner).
Aus den sonstigen steuerähnlichen Einnahmen haben die Kommunen der Flächenländer im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 13,5 Mio. Euro
generiert. Die höchsten Pro-Kopf-Werte entfallen auf Baden-Württemberg (0,85 Euro je Einwohner) und Schleswig-Holstein (0,75 Euro
je Einwohner). Sachsen ist das einzige Land, deren Kommunen kein Aufkommen im Bereich der sonstigen steuerähnlichen Einnahmen
verzeichnen. Das Saarland und Brandenburg berichten ein minimales Aufkommen, das jedoch auf ganze Cent gerundet einen Wert von
0,00 Euro je Einwohner ergibt.
Im Zeitvergleich offenbart sich eine leicht steigende Tendenz im Gesamtvolumen der steuerähnlichen Einnahmen. Von 2004 auf 2015 ist
eine Zunahme im Aufkommen der steuerähnlichen Einnahmen um 23,6 Prozent festzustellen.
Weitere Informationen zu den Steuereinnahmen (inkl. steuerähnliche Einnahmen) der Kommunen in Deutschland sind z.B. unter
folgendem Link abrufbar.
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