Bei einer Abgangsanordnung handelt es sich um eine
Kassenanordnung, die dazu dient, den Anordnungsbetrag einer bereits erteilten
Annahme- oder
Auszahlungsanordnung zu vermindern. Abgangsanordnungen dienen folglich Korrekturzwecken.
Sofern die Abgangsanordnung die Annahme einer
Einzahlung betrifft, spricht man von einer sog.
Annahmeabgangsanordnung. Im Falle einer
Auszahlung von einer
Auszahlungsabgangsanordnung. Bei Auszahlungsabgangsanordnungen ist darauf zu achten, dass selbige der
Kasse rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zugeleitet wird, damit kein zu hoher Betrag ausgezahlt wird.
Abgangsanordnungen unterscheiden sich von den
Absetzungsanordnungen dadurch, dass bei Abgangsanordnungen lediglich der Soll-Betrag herabgesetzt wird. Bei Absetzungsanordnungen wird im Vergleich hierzu sowohl der Soll-Betrag als auch der Ist-Betrag vermindert/abgesetzt (sog. Rotabsetzung).