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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Absetzungsanordnung

Absetzungsanordnungen werden ausgestellt, wenn sich eine zur Annahme angeordnete Einzahlung oder ein zur Auszahlung angeordneter Betrag vermindern soll und die Rückzahlung bzw. Rückforderung/Wiedereinziehung noch in demselben Haushaltsjahr vorgenommen wird. Einzahlungen werden hierbei auf Buchungsstellen für Auszahlungen verbucht; Auszahlungen werden auf Buchungsstellen für Einzahlungen verbucht.

Man unterscheidet zwischen:
- Annahmeabsetzungsanordnung
- Auszahlungsabsetzungsanordnung

Absetzungsanordnungen werden in bestimmten Fällen auch genutzt, wenn die Annahme- bzw. Auszahlungsanordnung eines Vorjahres nachträglich vermindert werden soll, der entsprechende Betrag aber noch nicht eingegangen bzw. ausgezahlt worden ist.

Absetzungsanordnungen unterscheiden sich von den Abgangsanordnungen dahingehend, dass bei Abgangsanordnungen nur der Soll-Betrag herabgesetzt wird. Bei Absetzungsanordnungen wird demgegenüber sowohl der Soll-Betrag als auch der Ist-Betrag vermindert/abgesetzt (sog. Rotabsetzung).

Siehe auch:
- Absetzungen
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger