Absetzungsanordnungen werden ausgestellt, wenn sich eine zur Annahme angeordnete
Einzahlung oder ein zur
Auszahlung angeordneter Betrag vermindern soll und die Rückzahlung bzw. Rückforderung/Wiedereinziehung noch in demselben
Haushaltsjahr vorgenommen wird. Einzahlungen werden hierbei auf
Buchungsstellen für Auszahlungen verbucht; Auszahlungen werden auf Buchungsstellen für Einzahlungen verbucht.
Absetzungsanordnungen werden in bestimmten Fällen auch genutzt, wenn die
Annahme- bzw.
Auszahlungsanordnung eines
Vorjahres nachträglich vermindert werden soll, der entsprechende Betrag aber noch nicht eingegangen bzw. ausgezahlt worden ist.
Absetzungsanordnungen unterscheiden sich von den
Abgangsanordnungen dahingehend, dass bei Abgangsanordnungen nur der Soll-Betrag herabgesetzt wird. Bei Absetzungsanordnungen wird demgegenüber sowohl der Soll-Betrag als auch der Ist-Betrag vermindert/abgesetzt (sog. Rotabsetzung).