Absetzungen werden im Kontext des
Kassenwesens genutzt, wenn sich eine zur Annahme angeordnete
Einzahlung oder ein zur
Auszahlung angeordneter Betrag vermindern soll und die Rückzahlung bzw. Rückforderung/Wiedereinziehung noch im selben
Haushaltsjahr vorgenommen wird. Einzahlungen werden hierbei bei einer Buchungsstelle für Auszahlungen verbucht, während umgekehrt Auszahlungen bei
Buchungsstellen für Einzahlungen verbucht werden. Absetzungen stellen mithin eine Ausnahme von
Bruttoveranschlagungsprinzip dar.
Absetzungen können z.B. in folgenden Fällen genutzt werden:
- Rückzahlung von
Abgaben und
allgemeinen Zuweisungen
- Rückforderung zu viel ausgezahlter Beträge
- Rückzahlung zu viel eingegangener Beträge