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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Absetzungen

Absetzungen werden im Kontext des Kassenwesens genutzt, wenn sich eine zur Annahme angeordnete Einzahlung oder ein zur Auszahlung angeordneter Betrag vermindern soll und die Rückzahlung bzw. Rückforderung/Wiedereinziehung noch im selben Haushaltsjahr vorgenommen wird. Einzahlungen werden hierbei bei einer Buchungsstelle für Auszahlungen verbucht, während umgekehrt Auszahlungen bei Buchungsstellen für Einzahlungen verbucht werden. Absetzungen stellen mithin eine Ausnahme von Bruttoveranschlagungsprinzip dar.

Absetzungen können z.B. in folgenden Fällen genutzt werden:
- Rückzahlung von Abgaben und allgemeinen Zuweisungen
- Rückforderung zu viel ausgezahlter Beträge
- Rückzahlung zu viel eingegangener Beträge

Absetzungen werden mittels einer Absetzungsanordnung angeordnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger