Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (AHK-Prinzip)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (AHK-Prinzip)

Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (kurz: AHK-Prinzip) besagt, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes die absolute Wertobergrenze für die Bewertung darstellen. So dürfen die (fortgeschriebenen) Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen von Zuschreibungen nicht überschritten werden.

Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip ist eine Ausprägung des Niederstwertprinzips.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Bewertungsrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger