Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (AHK-Prinzip)
Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (kurz: AHK-Prinzip) besagt, dass die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes die absolute
Wertobergrenze für die Bewertung darstellen.
So dürfen die (fortgeschriebenen)
Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen von
Zuschreibungen nicht überschritten werden.
Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip ist eine Ausprägung des Niederstwertprinzips.