Übertragbare Ausgaben sind Ausgaben, bei denen die Ausgabeermächtigung bei Nicht-Ausnutzung nicht mit dem Ende des Haushaltsjahres verfällt, sondern vielmehr als Ausgaberest noch im nächsten Haushaltsjahr verfügbar bleibt.
Mit dem Institut der überjährlichen Übertragbarkeit von
Ausgaben soll insb. dem sog. Dezemberfieber in Verwaltungen entgegengewirkt werden.