Ein Buchungssatz ist in der
doppelten Buchführung die knappe buchungstechnische Darstellung eines
Geschäfts- bzw.
Verwaltungsvorfalls.
Hierbei erfolgt zunächst die Nennung der im Soll zu buchenden
Konten mit Betrag, dann das Wort "an", gefolgt von den im
Haben zu buchenden Konten mit Betrag.
Die in Soll und Haben gebuchten Beträge müssen sich in ihrer Höhe entsprechen.
Beispiel: Eine Forderung der Kommune A
gegenüber dem Schuldner B i.H.v. 5.000 Euro wird vom Schuldner durch Banküberweisung beglichen
(= Verwaltungsvorfall).
Daraus folgt als Buchungssatz aus Sicht der Kommune: Bank 5.000 an Forderungen 5.000