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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Deckungsmittel, spezielle

Unter speziellen Deckungsmitteln versteht man Einnahmen/Einzahlungen, die zweckgebunden eingenommen wurden. D.h. es handelt sich um Einnahmen/Einzahlungen, die bezüglich ihres Verwendungszwecks auf bestimmte Ausgabe-/Auszahlungspositionen beschränkt sind.

Beispiele: Beiträge, Zuschüsse, Zweckzuweisungen (wie z.B. ein Großteil der staatlichen Investitionszuweisungen).

Gegensatz: allgemeine Deckungsmittel.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger