Nach dem Gesamtdeckungsprinzip
dienen grundsätzlich alle Einnahmen bzw. Einzahlungen zur Deckung aller
Ausgaben bzw. Auszahlungen. Nur in seltenen Fällen werden
Zweckbindungen zwischen einzelnen Einnahme-/Einzahlungsarten und
spezifischen Ausgaben/Auszahlungen im Haushalt verankert.