Beim Eckwertebeschluss handelt es sich um einen Beschluss der politischen Führung einer
Gebietskörperschaft (Stadt-/Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag), in dem den obersten
Budgetbereichen im
Top-Down-Verfahren Budgets zugewiesen werden und mit kurz- bis mittelfristigen
Zielvorgaben verknüpft werden.
Für die Erstellung des Eckwertebeschlusses ist vorab in einem ersten Schritt das verfügbare Gesamtbudget zu ermitteln. Dieses ergibt sich über eine Schätzung der erwarteten
Gesamteinnahmen/-erträge.
In einem zweiten Schritt wird nun das verfügbare Gesamtbudget auf die obersten Budgetbereiche verteilt (Eckwertebeschluss). Die Verteilung der Budgets spiegelt hierbei die politischen Schwerpunkte der jeweiligen Gebietskörperschaft wider. Die Zuteilung der Budgets ist nach dem Leitbild der
output- bzw.
wirkungsorientierten
Steuerung im Idealfall durch Ziele sowie durch
Kennzahlen zu unterlegen, um bestimmen zu können, ob der jeweilige Budgetbereich die Mittel
effektiv und
effizient eingesetzt hat.
Anknüpfend am Eckwertebeschluss verteilen die obersten Budgetbereiche in einem dritten Schritt (eigenverantwortlich)
das ihnen zugewiesene Budget auf die untergeordneten Budgetbereiche (in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen, die von den
untergeordneten Budgetbereichen mit dem zugeteilten Budget
erreicht werden sollen sowie in Verbindung mit Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrads).
Die mit den untergeordneten Budgetbereiche vereinbarten Ziele sollen hierbei zur Erreichen der
Ziele der jeweils übergeordneten Budgetebene beitragen.