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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamterträge

Im doppischen Haushaltsplan bestimmen sich die (geplanten) Gesamterträge über die Summe aller im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge.

Im doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung errechnen sich die (realisierten) Gesamterträge entsprechend über die Summe aller in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Erträge.

Im Kontext des Gesamt-/Konzernabschlusses bezeichnen die Gesamterträge die Summe der in der Gesamt-/Konzernergebnisrechnung ausgewiesenen Erträge des Konzerns Gebietskörperschaft.

Gegensatz: Gesamtaufwendungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger