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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenkapitalrentabilität (EKR)

Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) ist eine Rentabilitätskennzahl, welche die prozentuale Verzinsung des Eigenkapitals im betrachteten Rechnungsjahr darstellt.

Formel: Eigenkapitalrentabilität (EKR)

Eine Eigenkapitalrentabilität von 10% bringt zum Ausdruck, dass das Unternehmen bzw. die öffentliche Verwaltung für jeden Euro Eigenkapital, im Rechnungsjahr 10 Cent erwirtschaftet hat. Es gilt, dass der Wert bei mindestens 0% liegen sollte. Andernfalls wurde im abgelaufenen Jahr ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Eigenkapitalrentabilität, desto besser. Lediglich im Kontext öffentlicher Verwaltungen ist diese Verallgemeinerung zu gewissen Teilen fragwürdig, da öffentliche Verwaltungen nicht nach der Jahresüberschuss-Maximierung, sondern nach der Maximierung des Gemeinwohls streben. Entsprechend ist hier eine "angemessene" (tendenziell positive) Eigenkapitalrentabilität anzustreben. Welche Eigenkapitalrentabilität "angemessen" ist, ist jedoch nicht eindeutig bestimmt. Je nach konjunktureller Situation kann zunächst im Sinne einer antizyklischen Wirtschafts- und Finanzpolitik gemäß Stabilitäts- und Wachstumsgesetz eine positive (gute Konjunktur) oder negative Eigenkapitalrentabilität (schlechte Konjunktur) geboten sein. Ferner ist in diesem Kontext zu bedenken, dass eine über mehrere Jahre hinweg positive Eigenkapitalrentabilität im Gegensatz zum Grundsatz der Generationengerechtigkeit stehen kann, da in diesem Fall die gegenwärtige Generation stärker belastet werden würde. Umgekehrt belastet eine dauerhaft negative Eigenkapitalrentabilität kommende Generationen überproportional stark.

Daneben ist es im Kern auch nicht nötig, in öffentlichen Kernverwaltungen die Eigenkapitalrentabilität zu berechnen. Es ist ausreichend, den Jahresüberschuss zu betrachten. Ist dieser positiv (als Resultat eines Überschusses im ordentlichen Ergebnis) steigt das Eigenkapital. In Krisenzeiten stehen dann die angesammelten Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses als Puffer für unausgeglichene Ergebnisse temporär zu Verfügung. Als Faustformel gilt, dass das Jahresergebnis (insb. das ordentliche Ergebnis) ausgeglichen sein sollte, wobei Schwankungen um den Wert 0 hingenommen werden können, sofern sie sich mittel- bis langfristig ausgleichen.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger