Als staatliche Einnahmen bezeichnet man alle Einnahmen
der öffentlichen Hand. Zu den staatlichen Einnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a.
auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Teilweise werden auch die Einnahmen der
Extrahaushalte und ggf. auch der sonstigen
FEUs hinzugerechnet.