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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahmen, staatliche

Als staatliche Einnahmen bezeichnet man alle Einnahmen der öffentlichen Hand. Zu den staatlichen Einnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a. auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Teilweise werden auch die Einnahmen der Extrahaushalte und ggf. auch der sonstigen FEUs hinzugerechnet.

Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen Steuern, Beiträge, Gebühren und Zuflüsse aus der Aufnahme von Schulden.

Gegensatz: staatliche Ausgaben.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger