Die Erfolgsrechnung ist zweistufig aufgebaut. Auf der ersten Stufe wird der ordentliche Erfolg ausgewiesen. Auf der zweiten Stufe wird der außerordentliche Erfolg berechnet. Die Erfolgsrechnung ist nach Ertrags- und Aufwandsarten gegliedert.
Die Erfolgsrechnung stellt das Schweizer Pendant zur
Ergebnisrechnung im
doppischen Haushaltsrecht Deutschlands dar.