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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergänzungssteuern

Ergänzungssteuern sind Steuern, bei denen eine Steuer eine weitere Steuer ergänzt, um so das angestrebte Steuerziel besser zu erreichen.

Beispiel: Vermögensteuer als Ergänzung der Einkommensteuer.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger