Die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung ist im Kontext des Schweizer
Haushaltsrechts für den Bund eine Rechnung über die Zahlungsmittelströme in einer Rechnungsperiode. Sie ist Teil der
Jahresrechnung des Bundes.
Konkret werden in der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung das Finanzierungsergebnis
(Ausgaben und
Einnahmen aus ordentlichen und außerordentlichen
Finanzvorfällen), der Mittelfluss aus
Fremdfinanzierung und der übrige Mittelfluss ausgewiesen.
Ausgaben sind im Kontext der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung definiert als Zahlungen an Dritte, wobei differenziert wird zwischen Ausgaben, die das
Vermögen mindern (sog. laufende Ausgaben) und Ausgaben, die unmittelbar Verwaltungszwecken dienende Vermögenswerte schaffen (sog.
Investitionsausgaben).
Einnahmen im Kontext der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung sind Zahlungen Dritter. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Einnahmen, die das Vermögen mehren (sog. laufende Einnahmen) und Einnahmen, die als Entgelt für die Veräußerung von
Verwaltungsvermögen geleistet werden (Investitionseinnahmen).
Das deutsche Gegenstück zur Schweizer Finanzierungs- und Mittelflussrechnung ist im
doppischen System die
Finanzrechnung.