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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gebarung, allgemeine

Die allgemeine Gebarung ist in Österreich nach neuem Bundeshaushaltsgesetz (2013) Teil des Finanzierungshaushalts. In der allgemeinen Gebarung sind die Ein- und Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers, der Investitionstätigkeit sowie der Gewährung und Rückzahlung von Darlehen und gewährten Vorschüssen auszuweisen.

Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit (z.B. Ein-/Auszahlungen aus der Aufnahme/Tilgung von Finanzschulden) sind nicht in der allgemeinen Gebarung, sondern im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit zu veranschlagen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum österreichischen Bundeshaushaltsrecht


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger