Die allgemeine Gebarung ist in Österreich nach neuem
Bundeshaushaltsgesetz (2013) Teil des
Finanzierungshaushalts. In der allgemeinen Gebarung sind die
Ein- und
Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers, der
Investitionstätigkeit sowie der Gewährung und Rückzahlung von
Darlehen und gewährten Vorschüssen auszuweisen.