Der Grundsatz der Transparenz bezeichnet im Kontext der
Finanzwirtschaft der Europäischen Union (EU) einen
Haushaltsgrundsatz, der darauf abzielt, die Transparenz bei der Haushaltsaufstellung, beim
Haushaltsvollzug und bei der
Rechnungslegung sicherzustellen. Dem Grundsatz der Transparenz wird u.a. durch die Veröffentlichung des Haushaltsplans und der
Berichtigungshaushalte im Amtsblatt der EU entsprochen. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der
Haushalt vom Europäischen Parlament endgültig festgestellt worden ist.