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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Transparenz (EU)

Der Grundsatz der Transparenz bezeichnet im Kontext der Finanzwirtschaft der Europäischen Union (EU) einen Haushaltsgrundsatz, der darauf abzielt, die Transparenz bei der Haushaltsaufstellung, beim Haushaltsvollzug und bei der Rechnungslegung sicherzustellen. Dem Grundsatz der Transparenz wird u.a. durch die Veröffentlichung des Haushaltsplans und der Berichtigungshaushalte im Amtsblatt der EU entsprochen. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Haushalt vom Europäischen Parlament endgültig festgestellt worden ist.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger