Außerplanmäßige
Haushaltsausgaben sind unvorhergesehene
Ausgaben, für die im
Haushaltsplan kein Geldansatz und auch keine Zweckbestimmung vorgesehen war, welche aber aus
unabweisbaren Gründen geleistet werden müssen. Unabweisbarkeit liegt hierbei nicht vor, wenn die Ausgabe
im Rahmen eines
Nachtragshaushalts erfasst oder bis zum
Haushalt des Folgejahres aufgeschoben werden kann.