Haushaltsausgabereste (auch kurz: Ausgabereste) können in der Kameralistik für nicht ausgenutzte
Ausgabeermächtigungen gebildet werden, sofern die Ausgabenübertragbar sind.
Werden Haushaltsausgabereste gebildet, so bleibt die Ausgabeermächtigung aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr für das neue Haushaltsjahr erhalten.
Haushaltsausgabereste belasten dasjenige Haushaltsjahr, in dem sie gebildet werden.