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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausgabereste

Haushaltsausgabereste (auch kurz: Ausgabereste) können in der Kameralistik für nicht ausgenutzte Ausgabeermächtigungen gebildet werden, sofern die Ausgaben übertragbar sind. Werden Haushaltsausgabereste gebildet, so bleibt die Ausgabeermächtigung aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr für das neue Haushaltsjahr erhalten. Haushaltsausgabereste belasten dasjenige Haushaltsjahr, in dem sie gebildet werden.

Gegensatz: Haushaltseinnahmereste.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger