Als Haushaltsdiskussion (auch: Haushaltsdebatte) bezeichnet man die in öffentlicher Sitzung im Plenum
einer Volksvertretung (z.B. Rat, Kreistag, Landtag, Bundestag) abgehaltene Debatte zum von der Verwaltung
erstellten
Haushaltsentwurf bzw.
Nachtragshaushaltsentwurf. Kernbestandteil der Haushaltsdiskussion sind die
von einigen Mitgliedern der Volksvertretung (insb.
haushaltspolitische Sprecher) und einigen leitenden Mitgliedern der Verwaltung
(v.a. Bürgermeister, Landrat,
Kämmerer, Finanzminister) gehaltenen
Haushaltsreden.
Beim "normalen" Haushaltsentwurf finden die Haushaltsdiskussionen i.d.R. zum Jahresende statt (aufgrund des
Grundsatzes der Vorherigkeit). Die Diskussion eines Nachtragshaushaltsentwurfs kann demgegenüber
grundsätzlich zu jeder Zeit im Jahr erfolgen.
Da Haushaltsdiskussionen prinzipiell in öffentlicher Sitzung abgehalten werden, besteht (insb. bei
Kommunen) die Möglichkeit, dass sich auch anwesende Bürger zu Wort melden, sofern der
Vorsitzende der Volksvertretung dies gestattet. In der Regel gibt es hierzu zu Anfang oder Ende der
Sitzung den Tagesordnungspunkt "Bürgeranfrage".