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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsrede

Eine Haushaltsrede ist eine im Rahmen von Haushaltsdebatten von Mitgliedern einer Volksvertretung (insb. den haushaltspolitischen Sprechern) und Mitgliedern der Verwaltung (insb. dem Kämmerer, Bürgermeister, Landrat, Finanzminister) gehaltene Rede zum aktuellen Haushaltsentwurf bzw. Nachtragshaushaltsentwurf der Verwaltung. Haushaltsreden werden grundsätzlich im Plenum der jeweiligen Volksvertretung (in öffentlicher Sitzung) gehalten. In der Regel wird von jeder in der Volksvertretung vertretenen Fraktion/Gruppierung mindestens eine Haushaltsrede gehalten. Die Reden können i.d.R. von anderen unmittelbar kommentiert werden.

In der Haushaltsrede stellt der jeweilige Redner seine Einschätzungen zum von der Verwaltung erstellten und i.d.R. vom Haushaltsausschuss bereits beratenen Haushaltsentwurf/Nachtragshaushaltsentwurf vor. Inhaltlich werden i.d.R. neben grundsätzlichen Äußerungen (z.B. "Ausgaben sollten sinken, um Haushalt auszugleichen") auch einzelne, aus Sicht des Redners besonders hervorhebenswerte Haushaltspositionen (z.B. "Schwimmbad sollte geschlossen werden, um die Ausgaben zu senken") angesprochen.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger