Eine Haushaltsrede ist eine im Rahmen von
Haushaltsdebatten von Mitgliedern einer Volksvertretung (insb. den
haushaltspolitischen Sprechern) und Mitgliedern der Verwaltung (insb. dem
Kämmerer, Bürgermeister, Landrat, Finanzminister)
gehaltene Rede zum aktuellen
Haushaltsentwurf bzw.
Nachtragshaushaltsentwurf der Verwaltung. Haushaltsreden werden grundsätzlich im Plenum der jeweiligen Volksvertretung
(in öffentlicher Sitzung) gehalten. In der Regel wird von jeder in der Volksvertretung vertretenen Fraktion/Gruppierung
mindestens eine Haushaltsrede gehalten. Die Reden können i.d.R. von anderen unmittelbar kommentiert werden.
In der Haushaltsrede stellt der jeweilige Redner seine Einschätzungen zum von der Verwaltung erstellten und i.d.R. vom
Haushaltsausschuss bereits beratenen Haushaltsentwurf/Nachtragshaushaltsentwurf vor. Inhaltlich werden i.d.R.
neben grundsätzlichen Äußerungen (z.B.
"Ausgaben sollten sinken, um
Haushaltauszugleichen") auch einzelne, aus Sicht des Redners besonders hervorhebenswerte
Haushaltspositionen (z.B. "Schwimmbad sollte geschlossen werden, um die Ausgaben zu senken") angesprochen.