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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsnotlage

Eine Haushaltsnotlage liegt bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft dann vor, wenn sie ihre laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten, d.h. durch steigende Verschuldung, decken kann.

Der Begriff Haushaltsnotlage spielte in jüngster Vergangenheit auf Staatsebene eine Rolle in Bezug auf die Rechtsprechung. In einem ergangenen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass sich beide Länder in einer extremen Haushaltsnotlage befänden. Zur Beurteilung der Haushaltsnotlagensituation wurden Kennzahlen (Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote) herangezogen.

Aus einer Haushaltsnotlage kann sich im schlimmsten Fall - sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden - die Zahlungsunfähigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger