Der Begriff Haushaltsnotlage spielte in jüngster Vergangenheit
auf Staatsebene eine Rolle in Bezug auf die Rechtsprechung.
In einem ergangenen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht
dem Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen.
Das Gericht hat dabei festgestellt, dass sich beide Länder in einer extremen
Haushaltsnotlage befänden. Zur Beurteilung der Haushaltsnotlagensituation wurden
Kennzahlen
(Kreditfinanzierungsquote,
Zins-Steuer-Quote) herangezogen.
Aus einer Haushaltsnotlage kann sich im schlimmsten Fall - sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden - die Zahlungsunfähigkeit der
jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott
ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.