Unter der Zins-Steuer-Quote (ZSQ) versteht man in der Kameralistik das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen (inklusive Einnahmen aus steuerähnlichen Abgaben) im betrachteten Haushaltsjahr. Die Zins-Steuer-Quote gibt folglich an, wie hoch der Anteil der Steuereinnahmen ist, der für Zinsen verausgabt werden muss.
In der Doppik ergibt sich die Zins-Steuer-Quote über das Verhältnis von Zinsaufwendungen zu Steuererträgen (inklusive Erträge aus steuerähnlichen Abgaben).
Die Zins-Steuer-Quote ist eine bedeutende Kennzahl, um zu beurteilen, wie stark die Verschuldung der jeweiligen Gebietskörperschaft die Handlungsspielräume der Politik einschränkt.
Die Zins-Steuer-Quote diagnostiziert hierbei, welcher Teil der
Steuereinnahmen bzw. -erträge von vornherein nicht zur Finanzierung von Aufgaben
zu Verfügung steht, weil er aufgrund einer Kredit- oder Kassenkreditfinanzierung
in vergangenen Haushaltsjahren zur Bedienung der Zinslast eingesetzt werden muss.