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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zins-Steuer-Quote (ZSQ)

Unter der Zins-Steuer-Quote (ZSQ) versteht man in der Kameralistik das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen (inklusive Einnahmen aus steuerähnlichen Abgaben) im betrachteten Haushaltsjahr. Die Zins-Steuer-Quote gibt folglich an, wie hoch der Anteil der Steuereinnahmen ist, der für Zinsen verausgabt werden muss.

Zins-Steuer-Quote (Kameralistik)

In der Doppik ergibt sich die Zins-Steuer-Quote über das Verhältnis von Zinsaufwendungen zu Steuererträgen (inklusive Erträge aus steuerähnlichen Abgaben).

Zins-Steuer-Quote (Doppik)

Die Zins-Steuer-Quote ist eine bedeutende Kennzahl, um zu beurteilen, wie stark die Verschuldung der jeweiligen Gebietskörperschaft die Handlungsspielräume der Politik einschränkt. Die Zins-Steuer-Quote diagnostiziert hierbei, welcher Teil der Steuereinnahmen bzw. -erträge von vornherein nicht zur Finanzierung von Aufgaben zu Verfügung steht, weil er aufgrund einer Kredit- oder Kassenkreditfinanzierung in vergangenen Haushaltsjahren zur Bedienung der Zinslast eingesetzt werden muss.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger