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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvorbehalt

Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen, wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmitteln steht. Die betreffende Maßnahme wird folglich nur umgesetzt, wenn im Haushaltsplan für diesen Zweck auch Mittel bereitgestellt werden.

Der Haushaltsvorbehalt kann als ein Instrument genutzt werden, um dabei zu helfen, das von einer öffentlichen Einheit wahrgenommene Aufgabenportfolio an die Einnahmesituation (Kameralistik) bzw. Ertragslage (Doppik) anzupassen. So wird z.B. auch in Wahlprogrammen und Koalitionsvereinbarungen wird häufiger vom Instrument des Haushaltsvorbehalts Gebrauch gemacht, um dem prioritären Gebot des Haushaltsausgleichs gerecht werden zu können.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger