Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen, wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im
Haushaltsplan veranschlagten
Haushaltsmitteln steht. Die betreffende Maßnahme wird folglich nur umgesetzt, wenn im Haushaltsplan für diesen Zweck auch Mittel bereitgestellt werden.
Der Haushaltsvorbehalt kann als ein Instrument genutzt werden, um dabei zu helfen, das von einer öffentlichen Einheit wahrgenommene Aufgabenportfolio
an die
Einnahmesituation
(Kameralistik) bzw.
Ertragslage
(Doppik) anzupassen. So wird z.B. auch in Wahlprogrammen und
Koalitionsvereinbarungen wird häufiger vom Instrument des Haushaltsvorbehalts
Gebrauch gemacht, um dem prioritären Gebot des
Haushaltsausgleichs gerecht werden zu können.