Als konsolidierte Rechnung bezeichnet man im Kontext des Schweizer
Haushaltsrechts des Bundes die konsolidierte Zusammenfassung folgender Einheiten zu einem Rechnungsabschluss:
- in der
Bundesrechnung erfasste Institutionen und Verwaltungseinheiten
- die im Rahmen der
Staatsrechnung eine Sonderrechnung unterbreitenden Verwaltungseinheiten und Fonds des Bundes
- die eine eigene Rechnung führenden dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung
Ziel der konsolidierten Rechnung ist es, einen Gesamtüberblick über die
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der zu konsolidierenden Einheiten zu vermitteln.