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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konsolidierte Rechnung (Schweiz)

Als konsolidierte Rechnung bezeichnet man im Kontext des Schweizer Haushaltsrechts des Bundes die konsolidierte Zusammenfassung folgender Einheiten zu einem Rechnungsabschluss:
- in der Bundesrechnung erfasste Institutionen und Verwaltungseinheiten
- die im Rahmen der Staatsrechnung eine Sonderrechnung unterbreitenden Verwaltungseinheiten
  und Fonds des Bundes
- die eine eigene Rechnung führenden dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung

Ziel der konsolidierten Rechnung ist es, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der zu konsolidierenden Einheiten zu vermitteln.

Das deutsche Pendant zur konsolidierten Rechnung ist der Gesamt-/Konzernabschluss.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten, Staatsrechnungen und konsolidierten Rechnungen
  der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger