Unter der Mehrwertsteuer (MwSt) versteht man eine alternative Bezeichnung für die
Umsatzsteuer. Der
Begriff der Mehrwertsteuer wird z.B. in amtlichen EU-Dokumenten und auch im allgemein Sprachgebrauch genutzt.
Das deutsche Gesetz verwendet demgegenüber primär den Begriff der Umsatzsteuer (siehe z.B. Art. 106 Grundgesetz,
Umsatzsteuergesetz).
Die Umsatzsteuer ist in Deutschland eine
Gemeinschaftsteuer, deren
Steuergegenstand
der von einem Verkäufer getätigte Umsatz durch den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt darstellt.
Unternehmen können ihre Umsatzsteuerlast mindern, indem sie Vorumsätze bzw. die hierbei gezahlte Umsatzsteuer als
Vorsteuer geltend machen und verrechnen.
Das Steueraufkommen der Umsatzsteuer steht Bund, Ländern und Gemeinden anteilig zu. 2013 entfielen insgesamt
auf den Bund ca. 53,4%, auf die Länder ca. 44,6% und auf die Gemeinden ca. 2% des Aufkommens.