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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Neuverschuldungsverbot

Als Neuverschuldungsverbot bezeichnet man eine Form des Verschuldungsverbots, bei der von der betreffenden Gebietskörperschaft nur dann Schulden aufgenommen werden dürfen, sofern hierdurch nicht der Schuldenstand steigt. So erlaubt ein Neuverschuldungsverbot beispielsweise die Aufnahme neuer Kredite zur Tilgung bestehender Kredite.

Neuverschuldungsverbote können entweder in freiwilliger Selbstbeschränkung etabliert (z.B. Gemeinderat verabschiedet freiwillig entsprechende Satzung) oder extern vorgegeben werden (z.B. Bundesland schreibt Kommunen per Gesetz entsprechendes Neuverschuldungsverbot vor).

Siehe auch:
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger