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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivbesteuerung

Von einer Passivbesteuerung spricht man, wenn eine öffentliche Gebietskörperschaft selbst Steuerschuldner ist. Ein Fall von Passivbesteuerung liegt z.B. bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art (BgA) vor, der Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu entrichten hat.

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger