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Passivbesteuerung
Von einer Passivbesteuerung spricht man, wenn eine
öffentliche Gebietskörperschaft
selbst
Steuerschuldner
ist. Ein Fall von Passivbesteuerung liegt z.B. bei einem als
Regiebetrieb
geführten
Betrieb gewerblicher Art (BgA)
vor, der
Einkommensteuer
und
Umsatzsteuer
zu entrichten hat.
Siehe auch:
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
© Andreas Burth, Marc Gnädinger