Die Personalaufwandsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der Aufwendungen für Mitarbeiter zu den gesamten Aufwendungen angibt.
Zuweilen wird im Nenner anstelle mit den gesamten Aufwendungen
auch mit den ordentlichen Aufwendungen gearbeitet, um Schwankungen
durch außerordentliche Vorgänge heraus zu rechnen.
Die Personalaufwendungen spielen bei allen Kommunen eine große Rolle
und machen einen erheblichen Anteil an den Gesamtaufwendungen aus.
Das spricht für die Beachtung dieser Kennzahl - vor allem auch deshalb,
weil die Reduzierung von Personalaufwendungen i.d.R. nicht kurzfristig
möglich ist.
Auf der anderen Seite sind interkommunale Vergleiche auf Basis der
Personalaufwandsquote schwierig. Zum einen ist eine Differenzierung nach Größenklassen
und Gebietskörperschaftsebenen (z.B. kleine und große oder kreisfreie und
kreisangehörige Gemeinden) notwendig und zum anderen ergeben sich
Vergleichbarkeitsprobleme aufgrund unterschiedlicher Ausgliederungsgrade
(Kernhaushalt und
Auslagerungen) bzw. Aufgabenübertragungen an Dritte.
Die Interpretation der Personalaufwandsquote ist insgesamt schwierig. Personal ist ein
Inputfaktor zur Erstellung kommunaler Outputs. Eine niedrige Quote ist daher
nicht notwendigerweise ein positives Signal. Stellenabbau und damit eine
Reduktion der Personalaufwandsquote wird bzw. kann in vielen Fällen zu
Qualitätsminderung führen.