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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalaufwandsquote

Die Personalaufwandsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der Aufwendungen für Mitarbeiter zu den gesamten Aufwendungen angibt.

Formel: Personalaufwandsquote

Zuweilen wird im Nenner anstelle mit den gesamten Aufwendungen auch mit den ordentlichen Aufwendungen gearbeitet, um Schwankungen durch außerordentliche Vorgänge heraus zu rechnen.

Die Personalaufwendungen spielen bei allen Kommunen eine große Rolle und machen einen erheblichen Anteil an den Gesamtaufwendungen aus. Das spricht für die Beachtung dieser Kennzahl - vor allem auch deshalb, weil die Reduzierung von Personalaufwendungen i.d.R. nicht kurzfristig möglich ist.

Auf der anderen Seite sind interkommunale Vergleiche auf Basis der Personalaufwandsquote schwierig. Zum einen ist eine Differenzierung nach Größenklassen und Gebietskörperschaftsebenen (z.B. kleine und große oder kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden) notwendig und zum anderen ergeben sich Vergleichbarkeitsprobleme aufgrund unterschiedlicher Ausgliederungsgrade (Kernhaushalt und Auslagerungen) bzw. Aufgabenübertragungen an Dritte.

Die Interpretation der Personalaufwandsquote ist insgesamt schwierig. Personal ist ein Inputfaktor zur Erstellung kommunaler Outputs. Eine niedrige Quote ist daher nicht notwendigerweise ein positives Signal. Stellenabbau und damit eine Reduktion der Personalaufwandsquote wird bzw. kann in vielen Fällen zu Qualitätsminderung führen.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger