Unter dem Primärdefizit versteht man die negative Differenz aus den
Primäreinnahmen und den
Primärausgaben (d.h. Primäreinnahmen
kleiner als Primärausgaben).
Die Primäreinnahmen bestimmen sich, indem die
bereinigten Einnahmen
(ohne Leistungen der
Geberländer im Länderfinanzausgleich (LFA))
um die Erlöse
aus Vermögensveräußerungen verringert werden.
Die Primärausgaben errechnen sich demgegenüber, indem die
Zinsausgaben
abgezogen werden von den
bereinigten Ausgaben
(ohne Leistungen der Geberländer im Länderfinanzausgleich (LFA)). Zweck der beiden Anpassungen (Erlöse aus Vermögensveräußerungen; Zinsausgaben)
ist es, diejenigen
Einnahmen und
Ausgaben herauszurechnen, die nicht Teil der Kernaufgaben eines Staates sind.
Ein Primärdefizit zeigt im Ergebnis folglich auf, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben für Kernaufgaben (Bildung, innere Sicherheit etc.) zu decken.
Das Primärdefizit (bzw. allgemein der
Primärsaldo) lässt sich konkret über
das im Folgenden gezeigte Berechnungsschema bestimmen:
Bei der oben dargestellten Definition zur Berechnung des Primärsaldos handelt es sich um eine vom Statistischen Bundesamt für Deutschland
vorgeschlagene Berechnungsvariante. Hierzu ist anzumerken, dass es unterschiedliche weitere Berechnungsformen gibt. Im Kontext
der EU-Staatsfinanzen wird häufig nachfolgende Formel genutzt.
Darüber hinaus nutzt die Troika für Griechenland eine abweichende Formel, die im unten verlinkten Blog-Eintrag vom 22.2.2015 näher beschrieben ist.