Unter dem Säumniszuschlag versteht man einen zusätzlichen Geldbetrag, der zu entrichten ist, sofern eine
Abgabe
(Steuer,
Gebühr,
Beitrag) nicht fristgerecht gezahlt worden ist. Der (drohende) Säumniszuschlag soll den Abgabepflichtigen
zur fristgerechten Zahlung fälliger Abgaben anhalten. Der Säumniszuschlag hat einerseits bestrafenden Charakter.
Andererseits dient er auch dazu eine angemessene Verzinsung der fälligen
Forderung sicherzustellen und eventuelle Mehrkosten seitens der Verwaltung abzudecken.