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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatseinnahmen

Als Staatseinnahmen bezeichnet man alle Einnahmen der öffentlichen Hand. Zu den Staatseinnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a. auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Zum Teil werden des Weiteren auch die Einnahmen der Extrahaushalte sowie ggf. auch die Einnahmen der sonstigen FEUs zu den Staatseinnahmen gerechnet.

Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen Steuern, Beiträge und Gebühren.

Gegensatz: Staatsausgaben.

Siehe hierzu auch:
- Steueruhr Deutschlands

Blog-Einträge zum Thema:
- Staatseinnahmen und Staatsausgaben von Deutschland nach Maastricht-Vertrag (Blog-Eintrag
  vom 18.11.2013)



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Government Geeks - Wie finanziert sich der deutsche Staat? - Staatseinnahmen erklärt (Video)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger