Als Staatseinnahmen bezeichnet man alle Einnahmen
der öffentlichen Hand. Zu den Staatseinnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a.
auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Zum Teil werden des Weiteren auch die Einnahmen der
Extrahaushalte sowie ggf. auch die Einnahmen der sonstigen
FEUs zu den Staatseinnahmen gerechnet.