Unter dem Begriff der
Steuerrechtsverordnung versteht man
steuerrechtliche Normen, die durch die Exekutive (d.h. die Regierung bzw. den Finanzminister) erlassen worden sind. Steuerrechtsverordnungen
kommen demnach - im Gegensatz zu den Steuergesetzen - nicht im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens zustande. Der Erlass
einer Steuerrechtsverordnung durch die Exekutive bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigung, in welcher Inhalt, Zweck und Ausmaß
der Ermächtigung zum Erlass einer Steuerrechtsverordnung klar bestimmt sind.