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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Tochterorganisationen, assoziierte

Der Begriff assoziierte Tochterorganisation entstammt dem doppischen Haushaltsrecht für die Kommunen in Thüringen. Dort versteht man im Kontext der Aufstellung des Gesamtabschlusses unter assoziierten Tochterorganisation Organisationen, über die die Kommune einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Einen maßgeblichen Einfluss übt die Kommune über die Tochterorganisation nach dieser Definition dann aus, wenn ihr mehr als der fünfte Teil der Stimmrechte als Gesellschafter oder Mitglied zusteht, und diese Einflussmöglichkeiten der Gemeinde nicht durch Vereinbarungen beschränkt sind.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "assoziierte Unternehmen"
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger