Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung
an Dritte geleistet werden. Sie zählen zu den ordentlichen Aufwendungen.
Zu den Transferaufwendungen zählen z.B. Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse,
Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen.