Beim dynamischen Verschuldungsgrad (auch: fiktive Entschuldungsdauer, Schuldentilgungsdauer) handelt es sich um eine
doppische
Finanzkennzahl. Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen addiert werden und das
realisierbare Vermögen in Abzug gebracht
wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den
Einzahlungsüberschuss
aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert.
Mit Hilfe des dynamischen Verschuldungsgrads wird ersichtlich, in
wie vielen Jahren eine Entschuldung der Kommune möglich wäre, wenn
alle disponiblen Mittel ausschließlich zum Schuldenabbau (auch sog.
implizite Schulden) verwendet würden. Eine Schwäche der Kennzahl ist,
dass der Überschuss der Finanzrechnung des Analysejahres auch für die
Zukunft unterstellt wird. Diese Schwäche kann neutralisiert werden,
indem der teil-dynamische Verschuldungsgrad ergänzend berechnet wird.
Hierzu wird der Nenner durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzplanungszeitraum ersetzt. Daneben kann
eine weitere Ergänzung hilfreiche Informationen liefern: Hierzu ist
im Zähler auf den Abzug des realisierbaren Vermögens zu verzichten.
Damit wird ersichtlich, ob und in welchem Zeitraum eine Entschuldung
ohne Veräußerung von realisierbarem Vermögen möglich ist.