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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorgriffsermächtigung

Bei der Vorgriffsermächtigung handelt es sich um eine Ermächtigung, deren Höhe im Haushalt festzusetzen ist. Die Vorgriffsermächtigung gestattet es der Verwaltung, zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen im aktuellen Haushaltsjahr Mehrausgaben bei übertragbaren Ausgaben als Vorgriffe zu leisten, die auf die Bewilligung im nächsten Haushaltsjahr für den gleichen Zweck anzurechnen sind.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger