Bei der Vorgriffsermächtigung handelt es sich um eine Ermächtigung, deren Höhe im
Haushalt
festzusetzen ist. Die Vorgriffsermächtigung gestattet es der Verwaltung, zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen im aktuellen
HaushaltsjahrMehrausgaben bei
übertragbarenAusgaben als
Vorgriffe
zu leisten, die auf die Bewilligung im nächsten Haushaltsjahr für den gleichen Zweck anzurechnen sind.